Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schriftliche Bestätigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schriftliche Bestätigung

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader! In ca. 4 Monaten läuft mein Erziehungsurlaub aus. Nun habe ich nächste Woche ein Gespräch bei meinem AG. Dann möchte ich solche Dinge wie Teizeit, Bezahlung und meinen neuen Aufgabenbereich besprechen. Nun meine Frage: Kann ich darauf bestehen, daß mein AG mit sämtliche Zusagen bei diesem Gespräch schriftlich bestätigt? Ich habe Angst, daß am ersten Arbeitstag von diesen Absprachen nicht´s berücksichtigt wird (bei mdl. Zusage und ohne Zeugen), und mir Versprechungen gemacht werden, die dann nicht erfüllt werden. Danke Dana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Dana, ich würde es auf jeden Fall schriftlich machen. Zur Sicherheit. Es besteht hier laut Gesetz Formfreiheit, es liegt also an den beiden Parteien, ob es schriftl. gemacht wird. Also: reden Sie mit ihm. Gruß, NB


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