Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat die Scheidung eingereicht, und bei der ersten Anhörung wurden wir nach unserem Einkommen befragt. Nach den Einkommen werden ja auch die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht berechnet. Wenn ich nun ab August oder September mehr verdiene als noch zu Anfang des Jahres (Scheidung wurde Anfang des Jahres eingereicht) , erhöhen sich dann auch die Kosten für die Scheidung oder geht das nach dem Einkommen zum Zeitpunkt des Einreichens der Scheidung? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Bitte Ihren RA fragen!
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