Hallo, ich bin im Erziehungsurlaub und arbeite 19h in der Woche. 1. Werden die Rentenansprüche, die ich bei der Teilzeittätigkeit aufgrund meiner Einzahlungen erwerbe auf die Rentenansprüche durch die Kindererziehung addiert oder wird das anders verrechnet? 2. Ich habe irgendwo gelesen, daß die Rentenansprüche, die man durch die Kindererziehung erwirbt, erst greifen, wenn man eine 25 Jahre "normaler" Erwerbstätigkeit mit Renteneinzahlungen hat? Ist dies richtig? Danke im voraus. Jutta