Mitglied inaktiv
Bin mit meinem Chef im Rechtsstreit. Es geht um 2 Löhne und Mutterschutzgeld. Zwei Verhandlungen waren schon im Oktober 09 und jetzt im Januar. Die nächste ist im März. Nun habe ich aber vergessen die Erziehungszeit beim Ihm einzureichen und heut kam per Gerichtsvollzieher ne Abmahnung das ich seit dem 14 Januar fehle und somit kommt wohl auch bald die Kündigung. Die trifft mich jetzt nicht wirklich, aber hat das ne wirkung auf die bestehende Klage? Doch eigentlich nicht oder?
Hallo, da Sie sicher anwaltlich vertreten sind, darf ich nichts sagen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Kann der Arbeitgeber Schadensersatz für mein Fehlen fordern?
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit