Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe nun Prozesskostenhilfe beantragt, um den "Erzeuger" meines Sohnes auf Unterhalt zu verklagen, da es bisher keine gütliche Einigung gab. Wie stehen die Chancen die Hilfe zu bekommen? Der Vater verdient gut und ich habe hier momentan noch keine Möglichkeit arbeiten zugehen. Bekomme aber Kindergeld, noch einige Monate Erziehungsgeld und Arbeitslosenhilfe.
Hallo, http://www.armenrecht.de/Prozesskostenhilferechner/prozesskostenhilferechner.html Gruß, NB
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