Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe. Sie wurde mir für meine Scheidung ohne Darlehen gewährt, weil ich 2 Kinder habe, 1200 Euro netto verdiene, Kindergeld bekomme und nur einen UHV vom Jugendamt (knapp 300 Euro) für die Kinder. Vermögen habe ich nicht, aber einen Bausparvertrag, den ich auch angeben habe. Da aber im Januar ein Umzug ansteht und ich spätestens im Winter 2006 ein "neues" Auto brauche um zur Arbeit zu kommen, habe ich nun veranlasst, dass der Bauparvertrag Anfang 2006 zugeteilt wird, das sind dann 5000 Euro (die ich aber ja für Umzug und Auto dringend brauche) Die Scheidung ist noch nicht vollzogen. Wird sich das Gericht wegen der 5000 Euro die Prozesskosten zurück holen? Und mit welcher Summe habe ich da zu rechnen? (Mein Mann hat einen eigenen Anwalt, so gut wie kein Einkommen und keinerlei Rücklagen und bekommt ebenfalls Prozesskostenhilfe) Macht es Sinn, das Auto sofort anzuschaffen wenn das Geld da ist? Bin ziemlich verzweifelt, weil ich mir mal wieder meine Lebensgrundlage genommen sehe... Danke und Grüße, Mel
Hallo, wenn es einmal einen Beschluss gibt, wird dieser in der Regel nicht geändert. Ob Sie von sich den betrag mitteilen sollten, vermag ich nicht zu beurteilen. Gruß, NB