Jollygirl29
Liebe Frau Bader! Ich habe in einem Schreiben der GEW gelesen, dass stillende Mütter Schwangeren hinsichtlich dem Arbeitsschutz gleichzusetzen sind. Mein AG hat das nur so verstanden, dass ich keine Aufsicht machen darf, wenn mein Baby gerade gestillt wird. Haben Sie hilfreiche Informationen für mich? Mit freundlichen Grüßen Jolly
Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Was für eine Aufsicht? Liebe Grüße NB
momworking
Hm, also ich weiß nicht, ob es einen Erlass dazu gibt. Aber: Dir stehen doch als stillende Mutter entsprechend Stillzeiten zu. Ich kenne es halt so, dass die Stillmamas (ich auch) dann eben entweder in der Pause abgepumpt haben oder eben eine freie Unterrichtsstunde an die Pause drangehängt haben, in der Zeit das Baby (wurde gebracht oder sie sind hingefahren) gestillt haben und dann zurück kamen. Bei beiden Varianten hätten wir in der Pause gar keine Aufsicht machen können. Ist aber immer mit der SL so abgesprochen gewesen. Vielleicht einfach mal nachfragen und den Rhythmus des Babys entsprechend schildern? LG Annette
Jollygirl29
Hallo Frau Bader! Bitte entschuldigen Sie, ich meinte die Pausenaufsicht in der Schule. Ich bin im niedersächsischen Schuldienst tätig. Mit freundlichen Grüßen Jolly
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