Mitglied inaktiv
wir (mein freund,ich,sohn) empfangen zt algII, ich bin eh in elternzeit. wir wollen in den urlaub. schriftlich beantragt. zum einen mündliche zusage, dann schriftliche, ABER: auf dieser nur auf meinem formular: kreuze an der stelle, die aussagen, es spräche nix dagegen und kreuze an der stelle, es spräche etwas dagegen. rückruf im amt, zusage der mitarbeiterin am tel. dann rückruf von zuständiger bearbeiterin auf meiner mailbox: kreuz dagegen sei fälschlicherw. gesetzt, urlaub sei genehmigt. reicht das aus (drei mündliche zusagen, notiert mit datum und nachricht auf mailbox, schriftlicher bogen für mich unkklar)?
?? Haben wir doch schon drüber gesprochen
Mitglied inaktiv
ja sie schrieben, fassen sie sich kürzer.....damit sie antworten.
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname