Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmals beamtenrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nochmals beamtenrecht

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also, ich bin Bundesbeamtin und mein Dienstherr will nartürlich Geld sparen und mich über den Geburtstermin hinaus weiter beurlauben. Klar, wer zahlt schon gerne für nicht erbrachte Leistung... Daher konkret nochmals die Frage: Wer hat über die Länge der beurlaubung ohne Geld- und Sachbezüge zu entscheiden,d er Dienstherr oder ich ? Also darf er sagen, ich muss mich länger beurlauben lassen ? Wenn die beurlaubung einen Tag vor beginnd es Mutterschutzes enden würde, steht mir dann im Mutterschutz Gehalt zu oder nicht ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe D.G., wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben Sie die Beurlaubung beantragt. Für wie lange? Entscheidend ist, was vereinbart wurde. Ich rate in Ihrem Fall dringend, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht auszusuchen. U.U. ist die Beratung sogar fast kostenfrei. Da bekommen Sie das, was ich hier nicht leisten darf: für Ihren speziellen Fall mit allen Einzelheiten Beratung. Gruß, NB Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.