Mitglied inaktiv
Also, ich bin Bundesbeamtin und mein Dienstherr will nartürlich Geld sparen und mich über den Geburtstermin hinaus weiter beurlauben. Klar, wer zahlt schon gerne für nicht erbrachte Leistung... Daher konkret nochmals die Frage: Wer hat über die Länge der beurlaubung ohne Geld- und Sachbezüge zu entscheiden,d er Dienstherr oder ich ? Also darf er sagen, ich muss mich länger beurlauben lassen ? Wenn die beurlaubung einen Tag vor beginnd es Mutterschutzes enden würde, steht mir dann im Mutterschutz Gehalt zu oder nicht ?
Liebe D.G., wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben Sie die Beurlaubung beantragt. Für wie lange? Entscheidend ist, was vereinbart wurde. Ich rate in Ihrem Fall dringend, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht auszusuchen. U.U. ist die Beratung sogar fast kostenfrei. Da bekommen Sie das, was ich hier nicht leisten darf: für Ihren speziellen Fall mit allen Einzelheiten Beratung. Gruß, NB Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit