Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal zu Frage unten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal zu Frage unten

susimaus

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Ist die Kündigung auch jetzt noch möglich? Gemeldet habe ich SS am 28.08. Beschäftigungsverbot wurde am 17.09 ausgesprochen, genau an dem Tag wo die aufgelaufenen Überstunden aufgebraucht waren.


susimaus

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Beim Gewerbeaufsichtsamt wurde gemeldet das am Tag der bekanntgabe der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Bekanntgabe war am 28.08, das habe ich vom Arbeitgeber auch schriftlich. Am nächsten Tag habe ich nicht mehr gearbeitet, da der Arbeitgeber mir gegenüber ja mündliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Würde die Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt, sowie die bestätigung des Arbeitgebers als Beweis reichen?


susimaus

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Sorry der Wortlaut ist nur nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde Beschäftigungsverbot ausgesprochen.


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