susimaus
Ist die Kündigung auch jetzt noch möglich? Gemeldet habe ich SS am 28.08. Beschäftigungsverbot wurde am 17.09 ausgesprochen, genau an dem Tag wo die aufgelaufenen Überstunden aufgebraucht waren.
Hallo, vom AG? Nein Liebe Grüße NB
susimaus
Beim Gewerbeaufsichtsamt wurde gemeldet das am Tag der bekanntgabe der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Bekanntgabe war am 28.08, das habe ich vom Arbeitgeber auch schriftlich. Am nächsten Tag habe ich nicht mehr gearbeitet, da der Arbeitgeber mir gegenüber ja mündliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Würde die Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt, sowie die bestätigung des Arbeitgebers als Beweis reichen?
susimaus
Sorry der Wortlaut ist nur nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss