Mitglied inaktiv
Ich hatte unten schon gefragt.... Ich wohne in Sachsen u bekomme ab Dezember Landeserziehungsgeld u da das ja nur 200Euro sind habe ich Hartz4 dazu beantragt(mein Partner arbeitet).Im Dezember würde ich mehr bekommen als die Monate danach.Ich las aber jetzt irgendwo das ab Januar das LEG mit angerechnet wird.Dann erklärt es sich ja warum es dann viel weniger ist.Wäre das korrekt so? Und kann die Arge eine zurückzahlung fordern,wenn man zuviel bekommen hat?Uns geht es jetzt so u bin schockiert.Können die denn nicht lieber weniger im Monat bezahlen u man damit eine Überzahlung vermeiden?Wir selber haben ja von de Berechnung keine Ahnung.Soll ich Widerspruch einlegen?
Hallo, Fragen hierzu beantwortet: Sächsisches Staatsministerium für Soziales (SMS) Pressesprecher Ralph Schreiber Postanschrift: Albertstraße 10 01097 Dresden Telefon: 0351 564 5615 Telefax: 0351 564 5614 presse@sms.sachsen.de www.sms.sachsen.de 1. Ab 2011 wird es wohl vergleichsmäßig wie beim BuEG angerechnet 2. Zu Unrecht bezogenen Leistungen muss natürlich zurückzahlen Liebe Grüsse, NB
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