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http://www.rund-ums-baby.de/recht/Freiwillige-soziale-arbeit_77179.htm Hallo Frau Bader, es war vielleicht ein wenig schlecht geschrieben,aber ich bin noch in der elternzeit. wird dieses geld als einkommen gerechnet?gibt es eine stundenmäßige begrenzung für diese arbeit wenn man nicht mehr in der elternzeit ist?
Hallo, Für das EG wird nur angerechnet, was 400 € übersteigt. Wenn Sie nicht in der EZ sind, dürfen Sie soviel arbeiten wie Sie möchten Liebe Grüsse, NB
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"ich bin hausfrau und das seit der geburt unseres 1. kindes . mein mann verdient recht gut." http://www.rund-ums-baby.de/forum/beitrag.htm?id=3332108
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Hallo Laut Auskunft unserer Elterngeldstelle wird ALLES angerechnet ab dem ersten Euro. Nur verliert man nie den Sockelbetrag von 300 Euro.
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kennst du coolezapfe nicht??? sie hat mehrere berühmt berüchtigte nicks. also wenn da was nicht paßt, ist das kein wunder.... :-)))
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Also ein Fake? Naja....
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... gut zu wissen, Umsonst Zeit und Gedanken vergeudet !
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