Mitglied inaktiv
Hallo nochmal! Habe noch mal eine kurze Frage bezüglich des Auflösungsvertrages nach Elternzeit. Wenn in diesem Auflösungsvertrag steht, daß das Arbeitsverhältnis wegen fehlender Betreuungsmöglichkeit aufgehoben wird, werde ich doch beim Arbeitsamt nicht gesperrt, oder? Kann mich natürlich erst arbeitslos melden, wenn Kiga-Platz vorhanden, das ist mir klar. Aber werde ich dann trotzdem 3 Monate gesperrt? Danke Britta
Hallo, dann stehen Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung u erhalten auch kein Arbeitslosengeld. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Hallo Suse! Das Problem an der SAche ist, daß ich in einer Klinik arbeite. Sie bieten mir ja einen Halbtagsjob an. Aber 1.muß(!) ich dort auch Spätdienste machen.2. muß ich mit einer Fahrzeit, je nach Verkehr, mit 30-40 Minuten oder längererer Fahrzeit rechnen. Oder Wochenenden arbeiten. Da die Kindergärten am WE nicht geöffnet sind, und mein Mann auch häufig am WE arbeiten muß, geht das auch nicht. Ich könnte einen Platz bekommen in einem Kindergarten, aber der sagt mir absolut nicht zu. Naja, wollen wir mal sehen,wie es weitergeht. DAnke für Deine Antwort. Gruß Britta
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