Mitglied inaktiv
Dadurch, dass ich das Beschäftigungsverbot in meiner Schwangerschaft, lt. Mutterschutzgesetz bekommen habe vom Gyn. Arzt habe ich meinen Jahresurlaub nicht mehr nehmen können und habe nun noch 21 Tage Resturlaub. Meine Frage, was passiert mit diesem Urlaub jetzt, verfällt er, muß er ausgezahlt werden oder bekomme ich den in dem Jahr, wenn ich wieder anfange obendrauf.... Vielen Dank aggelosmama
Hallo, den können Sie nach dem Mutterschutz oder nach der EZ nehmen. ER verfällt erst im 2. Jahr nach dem Ende der EZ. Auszahlung geht nur bei Beendigung des Vertrages. Liebe Grüsse, NB
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