Mitglied inaktiv
Hallo, aber wenn der AG damit doch einverstanden ist, könnte man doch nach dem Jahr Elternzeit einen Monat oder zwei dranhängen,einigste man behält den Schutz,sonst nur Nachteile für mich nicht wahr? So sagte es mir heute morgen die bmfsfj am Telefon. Können sie mir trotzdem noch einen Rat zu meinem Problem (weiter unten)geben,geht schliesslich nicht um ein beidseitiges Einverständnis sondern um einen Angriff meines AG,regelrechte Erpressung... Hoffe sie haben noch einen Tip,heute Nachmittag gebe ich meine KM ab und muss wohl mit ihm reden. LG
Hallo, wenn Sie sich einig sind, geht das. Aber dann bekommen Sie weniger MG, EG .....und die Zeit keinen Lohn. Liebe Grüsse, NB
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