Mitglied inaktiv
Hallo vielen Dank für Ihre schnelle Antwort zum Thema Teilzeitjob nach der Elternzeit. Sie haben verschiedene Grundsätze aufgezählt. Nun noch eine Frage dazu: Müssen alle Grundsätze zutreffen? Ich arbeite seit 2001 dort, aber wir sind nicht mehr als 15 AN. Kann ich dann meinen Antrag auf Teilzeit vergessen? Und welche Kündigungsfristen hat mein AG? Stimmt es, dass er mich mind. 4 Monate wieder einstellen muss, und mich dann kündigen kann? Danke nochmal!
Hallo, 1. Ja, es müssen alle Voraussetzungen vorliegen 2. Er kann am ersten Arbeitstag kündigen (die 4 Mo. zählen ab Geburt) Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation