Mitglied inaktiv
hallo, am 1.3.01 fange ich eine neue arbeit im altenheim als nachtwache an. der dienst geht von 20.00 bis 7.00 uhr. von diesen stunden werden mir aber nur 8,5 stunden bezahlt, weil ich laut der heimleitung nachts wohl auch mal liegen und mich aufgrund weniger arbeit ausruhen könnte. nun sind da aber auch pflegefälle, die alle 2 stunden zu lagern sind, so das ich auch nicht richtig zur ruhe komme. kann es denn sein, das mir arbeitsstunden, die ich im heim anwesend bin nich bezahlt werden, nur weil keine arbeit ist??? es gibt doch auch einrichtungen, wo man die ganze nacht nur wachen muss und das wird doch auch normal bezahlt. an wen kann ich mich denn da wenden??? da muss es doch irgendwelche gesetze geben, oder? ich werde nach AVR bezahlt. liebe grüsse katja
Liebe Katja, grundsätzlich sind Verträge frei aushandelbar, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstossen. Arbeit ohne Entlohnung würde ich als sittenwidrig einstufen. Aber leider hat das Thema mit dem Forum hier nichts zu tun und deshalb kann ich mich auch nicht intensiver damit beschäftigen. Gruß, NB
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