Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, es ist so, dass im Januar 2006 das Erziehungsgeld wegfällt. Ich wollte eigentlich in meinen alten Beruf wieder rein aber mein Chef weiss nicht wo er mich unterbringen soll. Da ich eigentlich noch 1 Jahr Anspruch auf die Elterzeit habe möchte ich nicht kündigen. Kann ich einen Nebenjob annehmen und wieviel darf ich dann verdienen? Danke im voraus Sonja
Hallo, verlängern Sie den EU bis zum 3. Geburtstag u arbeiten Sie mit Zustimmung des AGs bei einem anderen AG bis zu 30 Std/ Woche. Alles, was über einem Minijob geht, ist auf EG anzurechnen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Bevor Du einen Nebenjob annimmst, muß Dein jetziger Chef dies genehmigen. Aber solange Du nicht gerade für die Konkurrenz tätig wirst, hat er keinen Grund, dies abzulehnen, zumal er Dich nicht selbst geringfügig beschäftigen will!
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