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Liebe Frau Bader, ich bin geschieden und heirate neu. Ich möchte einen Doppelnamen bestehend aus dem alten und neuen Ehenamen wählen. Kann ich mir die Reihenfolge aussuchen oder ist die vorgegeben? LG
Hallo, wenn es Ihr Familienname ist, geht es. Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden. (http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html) Liebe Grüsse, NB
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