Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namenswahl

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namenswahl

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Liebe Frau Bader, ich bin geschieden und heirate neu. Ich möchte einen Doppelnamen bestehend aus dem alten und neuen Ehenamen wählen. Kann ich mir die Reihenfolge aussuchen oder ist die vorgegeben? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es Ihr Familienname ist, geht es. Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden. (http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html) Liebe Grüsse, NB


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