Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensgebung

Mitglied inaktiv

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Ich habe eine Frage bzgl. der Namensgebung unseres Babies, welches wir im Dezember erwarten. Ich bin noch verheiratet, erwarte aber mit meinem neuen Lebensgefährten ein Baby. Wir beide möchten gern, dass es seinen Familiennamen bekommt. Ist das möglich und wenn ja, wie? Denn rein rechtlich gesehen, wäre es ja das Kind meines zukünftigen Ex-Mannes.Ich weiß aber, dass man dies schon mal mit einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung außer Kraft setzen kann. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann es anerkennen u Ihr Ehamenn kann es aberkennen. Bis xur Rechtskrfat der Scheidung ist es ehelich u tràgt den Familiennamen der Eheleute, man kann das spàter àndern Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Das Kind bekommt den Namen den Ihr während der Ehe geführt habt ! Erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist kann man dann den Nachnamen ändern lassen lg safrarja


Mitglied inaktiv

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Hallo, bin auch von meinem neuen Partner schwanger geworden,da war die Scheidung vom jetzigen Ex Mann noch nicht durch. Da man das Trennungsjahr ja abwarten muss,haben wir beide einfach gesagt,das wir uns schon im Januar statt im März räumlich getrennt hatten. So war die Scheidung vor der Geburt meines Kindes durch und ich hatte auch direkt meinen Mädchennamen wieder angenommen,den dann auch meine Kleine bekam.


Mitglied inaktiv

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