Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensgebung

Mitglied inaktiv

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Hallo Habe eine frage ich erwarte ein Kind und möchte das mein Kind nach der Geburt den nachnamen des vaters Bekommt geht dies ohne Problem?? Wie Funktioniert das mit der Namensschenkung?? Vielen Dank für ihre Mühe S. Simon


Mitglied inaktiv

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Meine beiden Kinder haben den Nachnamen des mit mir unverheirateten Vaters :-) Der Vater muß die Vaterschaft anerkennen, dann ist das kein Problem. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo, unsere Maus trägt auch den Nachnamen des Vaters. Vaterschaftsanerkennung haben wir vor der Geburt gemacht. Brauchen dann später nach der Heirat nur eine Person alles Ummelden lassen (weniger Kosten). Sorgerecht haben wir beide, falls einem von uns was passiert ( das das Kind bei einem von uns bleiben kann) Da das Kind den Namen des Vaters trägt, sollte man immer die Kopie (Sorgerechtbestätigung)am besten dabei haben ( Mutter)


Mitglied inaktiv

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AH ja vielen Dank, und die Vaterschaftsanerkennung muß man vorher schon machen?? und wo macht man das?? Gruß susi


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