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Hallo,, ich habe eine Frage,und zwar habe ich am 23.01.10 geheiratet, und meine tochter hat von geburt an den Namen ihres leiblichen Vaters, wir waren nicht verheiratet, nun will sie unbedingt den namen ablegen,und heissen wie mein mann, wir sind nun schon 4 jahre zusammen,und für sie ist es ihr papa. ich habe mit ihrem leiblichen vater telefoniert,und er sagte was sie will sei ihm scheiss egal,und er wird dem nicht zustimmen, nur wenn mein mann sie adoptiert und er keinen unterhalt mehr zahlen muss! wie stehen die chancen dass ich das vor gericht durchsetzten kann? LG Bach
Halo, ohne seine Zustimmung sieht das schlecht aus. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
für die einbenneung schlecht, für die adoption gut.
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Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, könnte die Einbenennung klappen. Ansonsten eher nicht.
Mitglied inaktiv
das kind trägt den namen des leiblichen vaters. das bedarf der zustimmung dessen. da nützt auch das asr nichts....
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn man nachweisen kann, dass es zum Wohle des Kindes ist, dann kann ein Richter das entscheiden. Kümmert sich der leibliche Vater denn sonst um sein Kind oder interessiert ihn das eh nicht ? Adoption geht erst, wenn ihr eine zeitlang verheiratet seid, ich meine mindestens ein Jahr. Und da wird Dein Mann dann auch ganz genau geprüft,Gutachten , Lebenslauf etc.
Mitglied inaktiv
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=69219 bella13 hat ein ähnliches problem, ist auch im ae nachzulesen. so einfach scheint es nicht, nachzuweisen, daß ein gemeinsamer name zum wohle des kindes ist.
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