Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeldhöhe

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeldhöhe

Mitglied inaktiv

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Ich habe im Forum öfter gelesen, dass das Mutterschaftsgeld sich nach dem durchschnittlichen Monatsverdienst der lertzten 3 Mo. vor der Geburt berechnet. Was ist, wenn man erst 1 Monat vor der Geburt beschäftigt war und davor man keine Einkünfte hatte? Wird das Mutterschaftsgeld mit dem Netto-Verdienst des einen Monats gleichgestellt ODER wird tatsächlich einen 3-Monatsdurchschnitt gebildet wobei 2 Monate mit 0 DM berücksichtigt werden? (Eine Krankenkasse sagte mir, dass dies eindeutig im Gesetzestext nicht geregelt ist.) Schöne Grüße! Carol


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe CArol, bei der letzeren Lösung würden Sie ja nur 1/3 Geld erhalten. DAs geht natüröich nicht. Es wird dann als Maßstab genommen, was da ist. Gruß, NB


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