Mitglied inaktiv
sehr geehrte Frau bader, ich habe Ihnen schon letztens geschrieben wg. minijob in der elternzeit, wenn ich wo anders arbeiten möchte und nicht bei meinem jetzigen AG. sie haben mir gesagt der AG muss zustimmen. meine neue frage lautet: wenn mir der Ag zustimmt das ich bis ende der elternzeit wo anders minijob ausführen darf , 1. muß ich es schrifttlich machen, oder kann er mir mündlich ein ja geben. 2. wenn ich es schriftlich machen muß, was darf ich nicht vergessen zuschreiben. was ist wichtig. 3. wenn ich bei meinem minijob den vertrag unterschreibe muß ich was achten ? vielen dank im voraus
Hallo, 1.Schriftlich-schon wegen dem Beweis 2. Wo Sie was genau arbeiten wollen 3. Auf die Befristung Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung