Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hoffe, daß Sie mir auch diese Frage aus einem anderen Rechtbereich beantworten können. In der Abrechnung vom letzten Jahr (bzw. 1 1/2 Jahren) wurden uns Hausverwaltungskosten in Höhe von DM 100,- in Rechnung gestellt. Die Abrechnung wurde von keiner Firma sondern von einem der 3 Eigentümer (Eigentümergemeinschaft 3 Einheiten) selbst gemacht. Nach meinem Wissensstand sind doch Hausverwaltungskosten (wenn sie nicht von ISTA o.ä. gemacht wurden) gar nicht auf den Mieter abwälzbar. Ist das falsch? Falls ich richtig liege, könnten sie mir vielleicht einen § oder ein Urteil nennen? Vielen Dank vorab. Sandy mit Jessica
Liebe Sandy, sicher haben Sie Verständnid dafür, dass es hier nur Antworten zum Thema gibt. Tut mir leid, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Schau mal unter: http://www.mieterbund.de/frame/recht.html Dort stehen die umlegbaren Nebenkosten. Dort sind Verwaltungskosten nicht aufgeführt. Eine andere Quelle kann ich Dir jetzt so auf die Schnelle leider nicht nennen. Aber das sind auf jeden Fall Kosten, die der Vermieter zu tragen hat. Ich würde sie sogar schon zu den Kapitalkosten rechnen. Und sowas ist nicht umlegbar. Wär ja noch schöner... Hoffe, Dir geholfen zu haben. Viele Grüße Claudia
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