Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mehrbedarf in der SS. Mein Mann ist Hartz IV Empfänger und ich erhalte ja als Studentin Bafög. Wir hatten einen Antrag bei unserer ARGE gestellt und dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung: " Ich sei kein Leistungsempfänger und deshalb können wir das Geld nicht bekommen!" Ich erhalte ja Bafög und soll damit für die vermehrten Kosten aufkommen. Ist das denn rechtens?? Bafög dient doch ausschliesslich für die Ausbildung. Ein Widerspruch wurde mit der selben Begründung erneut abgelehnt. Wie sehen Sie das, steht uns das Geld wirklich nicht zu? Sollen wir weitere Schritte einleiten? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Halo, nach herrecshender Meinung ist das leider so. Das Gesetz regelt das aber nicht eindeutig u deshalb sollte man vorsichtshalber schriftlich den Antrag stellen und mit Widerspruch gegen den Bescheid drohen. Gruß, NB
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