Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage hat nichts mit dem Muttersein zu tun und ich hoffe, dass Sie mir trotzdem eine allgemeine Antwort geben könnten. Ich habe eine Mahnung für etwas bekommen , dass ich nicht zahlen möchte da ich finde , dass es nicht rechtens ist. Ich habe diverse EMails geschrieben, bekomme aber keine Antwort, dafür aber die 2. Mahnung. Ist das Mahnverfahren nicht erstmal unterbrochen, wenn ich Einspruch gegen die Mahnung erhebe? Für Ihre (hoffentlich) Antwort schon jetzt vielen Dank. frechdachs210704
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Ich kann Ihnen hier nur entgeltlich unter nicola.bader@kanzleibader.de helfen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Kannst Du etwas deutlicher werden? Um was für eine Ware handelt es sich. Wurde sie diese ohne eine Bestellung Deinerseits geliefert? Oder Hast Du im Internet oder tel. etwas bestellt, usw. Das ist alles sehr offen formuliert bei Dir. LG Carola
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