Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Ex-Mann zahlt für unser Baby zwar den Unterhalt, jedoch nie pünktlich - so wie es in der Jugendamtsurkunde (vollstreckbarer Titek) vorgesehen ist. Meine Fragen: 1. Ist eine Lohnpfändung sinnvoll, um so die pünktliche Überweisung zu garantieren? 2. Muss ein Anwalt eingeschaltet werden, um eine solche Pfändung durchzusetzen oder kann ich mich an das Jugendamt wenden? Vielen Dank! mirfälltnixein
Hallo, sinnvoll ist es , aber mit Anwalt! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hm, also den genauen rechtlichen Hintergrund kenne ich nicht, aber einer befreundeten Mutter wurde gesagt: Was wollen Sie, solange Ihr Ex-Mann überhaupt zahlt, machen wir gar nichts. Ich behaupte also mal, dass Du - solange Dein Ex überhaupt zahlt - gar nichts machen kannst, ausser warten. Mal schauen, was Frau Bader dazu sagt.
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG