Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger. Mein Arbeitgeber ist informiert. Vor ein paar Tagen eröffnete er mir, dass er mir nächsten Monat 300 Euro vom Lohn abziehen will, weil ich einen Fehler gemacht habe. Bei dem der Kunde den gleichen Betrag gutgeschrieben bekam. Ist das denn rechtens? Das Geld fehlt mir ja auch bei der Berechnung des Elterngeldes. Später bat er mir noch eine Ratenzahlung an. Wie nett... Vielen Dank für Ihre Hilfe dragsa
Hallo, das hängt in erster Linie vom Grad Ihres Verschuldens ab. Lesen Sie mal hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot