Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 16.3.2011 genau nach der Elternzeit meine Kündigung fristgerecht zum 30.April erhalten. Anbei war ein Schreiben das ich keine Klage einreiche ,was ich noch nicht unterschrieben habe. Dieses Schreiben soll ich aber noch unterzeichnen,muss ich da? LLLG
Hallo, will er Ihnen eine Abfindung zahlen? Sollen Sie einen Vergleich unterschreiben? oder nur so einen Verzicht? Liebe Grüsse, NB
peekaboo
der AG dir "so" gekündigt. Wenn es im beiderseitigen Einverständnis war, würde ich das so formuliert haben wollen, daß die Kündigung im beiderseitigem Einverständis erfolgt ist. Ansonsten würd ich da GAR NIX unterschreiben. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, AG will mir keine Abfindung zahlen, es ist ein Verzicht auf eine Klage die ich unterzeichnen soll. LLLG
brittawirdmama
Hallo, ich persönlich würde niemals eine Verzichtserklärung unterschreiben, ich würde mir immer die Möglichkeit offen lassen, Klage zu erheben. Man hat aber nur 3 Wochen Zeit dafür. Ich habe den Weg bisher einmal gehen müssen und habe - oh Wunder - eine Ausgleichszahlung von mehr als einem Monatsgehalt erhalten. Damit war ich zufrieden, denn ich habe Fehler in der Kündigung bzw. im Verkauf (keine rechtzeitige Informierung der MA laut BGB usw.) aufgezeigt und menschlich gesehen verlief dort nichts mehr zumutbar. Aber was Du nun machen solltest, kannst Du nur selbst entscheiden, das kann Dir leider niemand abnehmen, so schwer die Überlegungen auch sein können. Nichts desto trotz habe ich die Erfahrung gemacht, dass danach ein viel besseres Arbeitsverhältnis entstehen kann und wünsche Dir das auch. Kopf hoch! LG brittawirdmama
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