Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeldbonus

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeldbonus

Mitglied inaktiv

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Hallo! Mein Mann bezahlt für 3 Kinder Unterhalt, dieser ist tituliert und mein Mann ein Mangelfall! Jetzt habe ich gelesen, dass der Kindergeldbonus von 100 Euro vom Unterhalt abgezogen werden darf. Ist das auch im Fall eines Titels möglich? Wo kannn ich entsprechende Beschlüsse nachlesen? Lieben Dank für Ihre Mühe Die Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider hat er Anspruch auf 50 %. Er darf das, wenn es an Sie ausgezahlt wird, vom nächsten Unterhalt einbehalten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nur die Hälfte, also 50 eur pro Kind, kann vom Unterhalt abgezogen werden. Aber warum sollen denn die Kinder darunter leiden. Das Geld ist schließlich für die Kinder da. Auch im Fall der Titulierung ist das möglich. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ja klar 50 Euro, habe mich verschrieben! Ich werde jetzt keine Grundsatzdiskussion hier anzetteln, weshalb wir die 50 Euro pro Kind einbehalten wollen und nicht der Ex zukommen lassen möchten, wenn geht! Aber Danke Dir erstmal! LG Die Katja


Mitglied inaktiv

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Ne wenn ihr Gründe habt, ok, kann ich verstehen. Aber halt 50 eur pro Kind. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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ich finde es kommt auch drauf an wieviel Unterhalt gezahlt wird. mein partner hat auch einen Titel, aber er zahlt eh schon recht wenig im gegensatz zu früher (da waren es für zwei kids an die 500 euro im monat). ich würde da nicht auf die idee kommen da den kids nochwas abzuziehen.


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