Mitglied inaktiv
Hallo !!!! Mein Sohn (seit August 3 Jahre alt) geht seit September in den Kindergarten. Bei ihm geht noch ab und zu was in die Hose, weil ihm das "aufs Klo gehen" im Moment scheinbar überhaupt nicht wichtig ist. Nun wurde mir gesagt, wenn sich das in absehbarer Zeit nicht bessert muss er den Kindergarten wieder verlassen. Scheinbar dürfen nur "saubere" Kinder in den Kindergarten. Ich war eher auf dem Stand, dass man ein Kind wenn es 3 Jahre alt ist nicht ablehnen darf, nur weil es noch nicht ganz 100%ig sauber ist. Wer hat denn nun recht ? Ist das vielleicht nur Bequemlichkeit des Kindergartens. LG Martina
Hallo, stimmt. treten Sie einfach mal resulut auf u fragen Sie, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er den KG wieder verlassen soll. Schließlich hat er einen Anspruch. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Was sagt denn die Satzung des Kindergartens? Welches Bundesland? Welcher Träger? Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes