Angela82
Hallo, Ich brauche einmal Ihren Rat. Mein Kind kommt im august 2014 in den Kindergarten. Ein besonderes Ereignis. Nun hat mein Arbeitgeber Urlaubsverbot von August bis Oktober verhängt. Habe ich einen Anspruch darauf bei meinem Kind zu sein? Am anfang sollte jemand bei ihr sein um ihr die Eingewöhnung zu erleichtern. Ich habe niemand der es sonst machen könnte. Danke für ihre Antwort
Hallo, es gibt keinen Anspruch. Am besten mit dem AG reden! Liebe Grüsse, NB
Pamo
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Freistellung für eine Kindergarteneingewöhnung. Aber viele Arbeitgeber werden dafür Verständnis haben. Ich würde mich unter 4 Augen an den Chef wenden und ihn um eine Ausnahme bitten. Möglicherweise könnt ihr auch einen Deal machen und du bietest an, dass du eine Weile zu ganz unpopulären Zeiten arbeitest, bspw. dass du sowohl Weihnachten als auch Ostern ohne Meckern auf Urlaub verzichtest.
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