Mitglied inaktiv
guten tag, was passiert eigentlich im falle meines todes, mit dem gemeinsamen sohn ? der sohn, ist 5 jahre alt, umgang zum vater hat nicht geklappt, wurde mehrmals unterbrochen, weil das kind den vater nicht sehen möchte. zur zeit liegt der umgang auf eis.trotzdem ist das gemeinsame sorgerecht aufrecht erhalten gebleiben nur das aufenthaltbestimmungsrecht wurde mir damals zugeordnet. in einem testament habe ich festgelegt das ich möchte das im falle meines todes mein sohn bei seinen großeltern aufwächst. doch wird dies auch berücksichtigt ? ich weiß das der kindswille in dem alter von 5 jahren nicht berücksichtigt wird. mein sohn müßte automatisch zu seinem vater wenn ich sterbe weil wir ja gemeinsames sorgerecht haben ohne das die großeltern was dagegen tun könnten und ohne das der umgang bis jetzt geklappt hat( hat seine gründe warum der begleitet umgang von der psychologin gestoppt wurde). ist dies richtig ? was raten sie mir ?
Hallo, da wird man wenig tun können, es muss schon eine wesentliche Gefahr für Leib u Leben des Kindes bestehen, damit es nicht zum Vater kommt. Sie können ein Vorsorgetestament machen, dann entscheidet das Vormundschaftsgericht (in die Suchmaschine hier im Forum eingeben) Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?