Mitglied inaktiv
Ich werde Vater eines zweiten Kindes, das voraussichtlich Anfang März 2006 zur Welt kommt. Nun habe ich gerüchteweise gehört, dass ich im Geburtszeitraum ein Anrecht auf Dienstfreistellung hätte. Gibt es sowas und welche Voraussetzungen müßte ich beachten? (Anmeldefrist, Gehaltszahlung oder ...)
Hallo, Murmeline hat recht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Im öffentlichen Dienst gibt es bei Niederkuft der Ehefrau 1 Tag Sonderurlaub, in der freien Wirtschaft ist es individuell im Arbeitsvertrag geregelt.
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes