JRJ87
Hallo Frau Bader, Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.11.13- 31.10.14. Mein Vertrag wurde am 01.09.14 schriftlich verlängert. Nun habe ich am 07.09.14 erfahren, dass ich in der 8 woche Schwanger bin. Nun meine Frage, kann der AG, wenn ich ihm mitteile, dass Ich schwanger bin, meine verlangerung wieder zurück ziehen? Der GT wäre am 24.04.15 Dankeschön Lg JRJ87
Hallo, Nein, das darf er nicht. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nein, kann er nicht. Hast zudem Kündigungsschutz.
JRJ87
Das heißt wenn ich ihm jetzt im September von meiner ss Erzähle und der Vertrag eigentlich im nov erst,, neu anfängt" Kann er nichts mehr machen? Hab schiss das er dann neg reagiert und sagt naja aber Is js erst ab nov die verlängerung:(
Sternenschnuppe
Sofern alles unterschrieben ist kann er das nicht. Eine Schwangerschaft darf sich nicht negativ auswirken. Außerdem bist Du ja nur schwanger und nicht arbeitsunfähig.
Sternenschnuppe
Und selbst wenn Du einen Job hättest der ein Beschäftigungsverbot auslöst, der Vertrag ist gültig.
JRJ87
Ok danke erstmal sternschnuppe, Freue mich total das ich schwanger bin aber diese ungewussheit Macht mich total nervös, Sofern ich ja auch beim amt gesagt habe, das ich verlängert wurde Jetzt bin ich aber beruhigt, danke dir
la-floe
hi, war bei mir auch so, der AG kann nix zurückziehen. Gruss
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