din7
Hallo Frau Bader. Ich war heute beim FA. Da ich durch die schwangerschaft anhaltende Schmerzen habe , hat meine Ärztin ein Attest ausgestellt das ich einen Schonplatz bis zum Mutterschutz erhalten soll, und ich zwei Stunden weniger täglich arbeiten soll. Habe ich durch diese Aussprechung finanzielle Einbuße ?oder trägt die fehlenden zwei Stunden für den AG die Krankenkasse? Ist das sowas wie ein ind. BV? Wenn der AG sagt das dies nicht möglich ist? Was kann ich dann tun? Vielen dank.
Hallo, nein, Sie bekommen den Lohn normal weiter Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV