Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Issen27

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Issen27

Issen27

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Hallo, Zur Zeit befinde ich mich im BV bis zum ET. Nachdem ich meinem AG mitgeteilt habe das ich Schwanger bin, ist die Situation auf der Arbeit leider völlig eskaliert. Eigentlich hatte ich vor 3 Jahre in Erziehungsurlaub zu gehen, allerdings nach 1-1,5 Jahren wieder auf Teilzeit anzufangen. Nun meine Frageb dazu. 1. muss ich zwingend bei meinem AG auf Teilzeit arbeiten? 2. muss mein AG zustimmen, wenn ich woanders auf Teilzeit anfangen möchte zu Arbeiten oder kann er gar sagen ich muss bei ihm arbeiten und sonst darf ich es gar nicht? 3. wann muss ich dem AG mitteilen das ich Teilzeit arbeiten möchte, wenn ich woanders arbeiten würde muss ich es dem überhaupt mitteilen? Um Antworten wäre ich dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, wenn er zustimmt gibt es auch woanders. Sie müssen es ihm aber vor unter Schreibung des neuen Vertrages mitteilt und zwar alle Einzelheiten, damit er beurteilen kann, ob ein Mitbewerber vorliegt. Liebe Grüsse, NB


luvi

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Hallo Issen, Du kannst auch bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Dein Arbeitgeber muss dem allerdings zustimmen. Ablehnen darf er übrigens nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen, du z.B. bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten möchtest. Wann Du Deinen Arbeitgeber informieren musst, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße Luvi


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