Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im Falle meines Todes-zu wem würde mein Kind kommen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Im Falle meines Todes-zu wem würde mein Kind kommen?

Mitglied inaktiv

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Ich bin alleinerziehende Mutter einer fast einjährigen Tochter.Habe aber ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater.Er sieht sie mindestens zweimal wöchentlich.Er hat die Vaterschaft anerkannt und zahlt Unterhalt.Aber das Sorgerecht habe ich alleine.Sollte mir etwas zustoßen,würde er Sophie bekommen.Auch wenn meine Eltern sie auch haben wollten?Bei meinen Eltern wären die Voraussetzungen wohl besser.Ich meine der Kindsvater hat auch keine Vorstrafen oder so,aber er wer z.B. ja finanziell nicht so gut abgesichert. Oder kann ich es bspw. beim Jugendamt verfügen,daß ich in diesem Falle wünsche,daß sie bei ihm aufwachsen würde?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schreiben Sie handschriftlich, mit Ort, Datum + Unterschrift ein Sorgetestament. Das hinterlegen Sie so, dass es sicher gefunden wird (z.B. bei Freunden). Hierin können Sie bestimmen, wer das Kind bekommt. Das Vormundschaftsgericht würde dann prüfen, ob der Wunsch dem Kindswohl entspricht. Es entspricht dabei in der Regel den Wünschen, wenn nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Bei Eltern (von Ihnen) stellt sich die Altersfrage. Das sehen manche Gerichte als problematisch an. Sie können auch zu einem Notar gehen, das kostet aber mehr, auf der anderen Seite werden Sie beraten. Aber hoffenrtlich brauchen Sie das nie! Gruß, NB


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