Mitglied inaktiv
der Firmenwagen der uns zur verfügung gestellt wird wird als geldwerter Vorteil nach der 1 % Regelung auf der Gehaltsabbrechnung aufgeführt und zum Brutto addiert aber unten wieder abgezogen. Aufgrund dessen ist unser Brutto Jahreseinkommen entsprechend hoch. Die berechnung für den Elternbeitrag für den Kindergarten liegt dem Jahresbrutto zugrunde. Somit müssen wir einen höheren Satz bezahlen bzw. auch noch nachzahlen. Frage: Gibt es eine Sonderklausel die Firmenwagen bei der berechnung nicht mit einbeziehen (also Berechnung vom Jahres Netto) oder bekommt man das Geld durch die Einkommssteuererklärung zurück ?
Hallo, das kommt auf das BUndesland und die Satzung an. Von einem entsprechenden Urteil weiß ich zumindest nichts Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt