Mitglied inaktiv
der Firmenwagen der uns zur verfügung gestellt wird wird als geldwerter Vorteil nach der 1 % Regelung auf der Gehaltsabbrechnung aufgeführt und zum Brutto addiert aber unten wieder abgezogen. Aufgrund dessen ist unser Brutto Jahreseinkommen entsprechend hoch. Die berechnung für den Elternbeitrag für den Kindergarten liegt dem Jahresbrutto zugrunde. Somit müssen wir einen höheren Satz bezahlen bzw. auch noch nachzahlen. Frage: Gibt es eine Sonderklausel die Firmenwagen bei der berechnung nicht mit einbeziehen (also Berechnung vom Jahres Netto) oder bekommt man das Geld durch die Einkommssteuererklärung zurück ?
Hallo, das kommt auf das BUndesland und die Satzung an. Von einem entsprechenden Urteil weiß ich zumindest nichts Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?