Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

hohe nachzahlung kindergartengebühren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: hohe nachzahlung kindergartengebühren

Mitglied inaktiv

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der Firmenwagen der uns zur verfügung gestellt wird wird als geldwerter Vorteil nach der 1 % Regelung auf der Gehaltsabbrechnung aufgeführt und zum Brutto addiert aber unten wieder abgezogen. Aufgrund dessen ist unser Brutto Jahreseinkommen entsprechend hoch. Die berechnung für den Elternbeitrag für den Kindergarten liegt dem Jahresbrutto zugrunde. Somit müssen wir einen höheren Satz bezahlen bzw. auch noch nachzahlen. Frage: Gibt es eine Sonderklausel die Firmenwagen bei der berechnung nicht mit einbeziehen (also Berechnung vom Jahres Netto) oder bekommt man das Geld durch die Einkommssteuererklärung zurück ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf das BUndesland und die Satzung an. Von einem entsprechenden Urteil weiß ich zumindest nichts Liebe Grüsse, NB


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