Mitglied inaktiv
hatte heute eine benachrichtigung von einem gerichtsvollzieher im briefkasten muss mich montag morgen melden, so jetzt miene frage darf ein gerichtsvollzieher an das erziehungs- oder an das kindergeld von meinen kleinen??? und noch ne frage wie lange gibt das wenn ich die eigenst. erklärung abgebe??? kann man das nur einmal abgeben? und wenn ich die ratenhöhe vom gläubiger nicht zahlen kann sondern nur einen teil davon geht das dann auch??? oh so viele fragen auf einmal hoffe ihr könnt mir helfen LG
Hallo, Sie haben einen Pfändungsfreibetrag, ansonsten müssen Sie sich mit dem GVZ wegen der Raten einigen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG