Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, seit ca 3wochen habe ich (schwanger in der 15SSW)ein BV für meinen Minijob, gemeldet bei der Knappschaft. Es ist ja so, daß der Arbeitgeber mein Gehalt weiter zahlen muß, er bekommt dies aus den Umlagen erstattet. So weit war auch alles gut, mein Chef hat die Unterlagen direkt fertig gemacht und bei der Knappschaft eingereicht. Nun rief mich mein chef heute Mittag an, und meinte, er würde keine Erstattungen bekommen. Ich fragte , was dann nun mit meinem Gehalt sei. Da meinte er nur: " JA müssen wir mal schauen. Da haben wir ein Problem" Was soll ich denn nun tun? Der kann doch nicht einfach mein Gehalt weglassen, als wenn nix wäre. Die Unterlagen, BV schriftlich, Gefahrenbeurteilung, Schwangerschaftsmitteilung für Aufsichtsbehörde und die Entgeltbescheinigung als Kopie für die Knappschafft hatte er mir schon zugeschickt. Ich dachte, damit wäre alles durch, und nun das. Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen. Lg diana
Hallo, er muss Ihnen den Lohn zahlen. Wo er es wiederholt, ist sein problem Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld