Mitglied inaktiv
Hallo...wir beziehen seit Anfang des JAhres Hartz 4! Bei der Festlegung der Mietunterstützung wurde von der letzten Nebenkostenabrechnung ausgegangen! DA war unser Kind aber noch nicht auf der Welt! Jetzt haben wir eine Nachzahlung der NK erhalten! Macht es Sinn beim AA nachzufragen ob sie die wegen der o.g. Situation übernehmen! Weil meines Erachtens ist es doch falsch errechnet worden! Da letzte Abrechnung 2 Personen Haushalt und jetzt 3! LG Jolina
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die Abrechnung mit der Bitte um Wohnkostenüberprüfung beim A-Amt einreichen, meiner Schwester haben sie die komlpette Nachzahlung erstattet. Werde ich auch tun. LG
Hallo, das mit dem Anwalt gehört in einen anderen Film! Nachfragen/ Änderungsantrag stellen kann ganz sicher nicht schaden! Gruß, NB
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