Thomas 1980
Hallo wie sieht es aus, wenn die Mutter das Aufendhalds Bestimungsrecht hat, und der Vater nicht den Umzug genemigt? Der Vater hat zuvor, trotz Richterlichen beschluss, sich nich wie das Gericht endschieden hat, Sich dran gehalten? Er möchte nicht das Sie auswandert, Er kümmerte sich nur max. ( nicht mal 24 stunden ) um den Jungen. Er hatte vorher kein Intresse an Ihm und jetzt will er es auf einmal. Der Junge hat sich so ins Positive verändert, und Ihm geht es sehr gut. Der zweite Junge hat Er das aufendhalds Bestimungsrecht und verbietet dem Kleinen den umgang mit der Mutter. Den zweiten Jungen geht es, so beschissen, und schüchtert den Jungen richtig ein. ( Der Vater ) Der will nicht Kleine will nicht bei Ihm sein, Er weint beim Videotelefonieren, ist sichtbar, und das kann nicht sein. Lg Thomas
Hallo, ich habe Probleme, Ihr Post zu verstehen. Was steht im richterlichen Beschluss? Und wo wohnen die Kinder? Liebe Grüße NB
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