Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiss nicht ob Sie mir helfen können. Unser Sohn ist mittlerweile 2 Jahre alt. Wir haben seit 1 Jahr den Kindersitz 9-12 kg weil er es im maxi-Cosi doof fand. Er ist sehr klein (78cm) und wiegt 8,8 Kg. Jetzt meine Frage. Diese Sitze sind ja erst ab 9 Kg. Wenn wir jetzt einen Unfall haben können wir dann wegen fahlrässiger Körperverletzung verantwortlich gemacht werden wenn was schlimmes passiert das im Maxi-Coi hätte vermieden werden können. Denn er passt noch super in unseren Maxi-Cosi- Allerdings will er mit 2 Jahren ja nicht mehr da drinn sitzen. Dank und Liebe Grüße
Hallo, ja, können Sie. Aufs wollen vom Kind kommt es da wohl nicht an Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du stellst dir lediglich die HAFTUNGSFRAGE???? Das ist doch nicht dein Ernst!!! Meine Güte, stell dir doch mal bitte die Frage, wie sich dein Leben gestalten wird, wenn dein Kind nach einem Unfall schwerstbehindert bleibt. Ganz ehrlich: Da ist die Frage nach der Haftung vermutlich die, die dich am wenigsten beschäftigen wird. Fassungslose Grüße, Annette
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung