Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

gleichwertige Stelle?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: gleichwertige Stelle?

Mitglied inaktiv

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Hallo, kehre bald aus der EZ in meine alte Firma zurück, jedoch gibt es meine frühere Abteilung inzwischen nicht mehr. Es ist momentan nur eine Stelle frei, bei der ich eine völlig andere, berufsfremde (!) Tätigkeit ausüben müsste. Die Bezahlung wäre die gleiche. Gilt das dann, da keine finanziellen Verluste eintreten, schon als gleichwertige Stelle? Ich möchte diese Arbeit eigentlich nicht machen, da sie mir überhaupt nicht liegt, sondern in den in meinem Arbeitsvertrag auch genannten Beruf zurückkehren. Was passiert, wenn ich mich weigere, die andere Stelle anzunehmen? Dürfte ich dann entlassen werden? Danke für Infos. Freundliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die alte Abteilung aufgelöst wurde, muss der AG eine vergleichbare Stelle anbieten (lt. Arbeitsvertrag). Wenn er so eine Stelle aber nicht hat, kann er eine andere Stelle anbieten. Wenn Sie das nicht möchten bleibt nur die Kündigung Liebe Grüsse, NB


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