Mitglied inaktiv
hallo Frau Bader, ich bin derzeit als geringfügig Beschäftigte tätig (400,- Euro Job). Nun war ich 6 Wochen auf psychsomatischer Reha, wofür die DRV BUnd der Kostenträger war. Mein Geld wurde mir ganz normal weitergezahlt. Ich werde hier aus der Klinik als arbeitsfähig entlassen, da ich auch als solche in die Klinik aufgenommen wurde und werde dann von meinem Arzt vor Ort direkt wieder krankgeschrieben. Ich weiss, dass 400,- Eurojobber nur Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bis 6 Wochen durch den AG haben und danach leer ausgehen. Wie ist jedoch die Reha zu bewerten? Auch als Krankheitstage und somit kein Anspruch mehr auf Gehaltszahlung oder ist die normale Krankheitsfrist von 6 Wochen durch solch eine Massnahme nicht berührt? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen! Vielen Dank im Voraus!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise, hier geht es nur um Fragen r-u-b Liebe Grüsse, NB
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