dragsa
Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe nun nach meinem Erzeihungsurlaub bald wieder arbeiten. Ich habe eine Antrag auf Teilzeit (35 Std.) gestellt und bewilligt bekommen. In meiner Abwesenheit wurde in der gesamten Firma der Stundenlohn auf Gehalt umgestellt. Das mir angebotene Gehalt erscheint mir aber zu wenig. (Versteckte Gehaltskürzung?) Wie rechnet man den Stundenlohn korrekt in Gehalt um? Studenlohn x Wochenarbeitszeit x 4,33 ist das richtig? Wie soll ich mich verhalten wenn nach dieser Formel das neue Gehalt mehr als 28 Euro weniger Brutto aufweist. Ich bitte um eine schnelle Antwort. Vielen Dank
Hallo, Monatsgehalt x 3 (Monate) : 13 (Wochen) : 30 (Stundenzahl) (z.B. 1500 x 3 = 4500 : 13 = 346 und ein bisschen : 30 = ca. 11,54) Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV