meggi-meggi
Bin Krankenschwester, 44 Jahre alt, in der 7 Woche Schwanger und wurde jetzt auf Station versetzt, wo erhöhte Gefahr der Infektionsübertragung auf Mutter und Kind besteht. Bei einem Gespräch mit dem Pflegedirektor auf Verbleib auf der Station wo ich z.Z arbeite wurde es abgelehnt. Die Begründung dafür lautet „ die Gefahren lauern überall „ Darf in diesem Fall mir meine Frauenärztin Beschäftigungsverbot erteilen laut Par.3 Abs.1 MuSchG ?
Hallo, kann er. Aber eigentlich greift schon ein allgemeines BV. Da kann auch das Gewerbeaufsichtsamt helfen. Liebe Grüsse, NB
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