Mitglied inaktiv
hallo frau bader, folgende frage hab ich schon bei herrn bluni gestellt und er hat mich an sie verwiesen. ich hätte gern eine kopie des geburtsgerichts von der geburt meines sohnes vor mehreren jahren. hab ich da einen anspruch drauf, so dass ich das formlos beantragen kann (wie? wo? bei wem?) oder muss ich gründe nennen? die geburt verlief eher traumatisch, aber ich hab keine lust dem damaligen arzt nochmal zu begegnen, der hielt mich damals schon für hysterisch. kopier- oder portokosten würde ich selbstverständlich tragen. freundliche grüße, MF
Mitglied inaktiv
Hallo Hab dir drüben geantwortet. Gründe brauchst Du keine nennen, die Kopien sind Dein Recht !! Es sind Deine Daten. Lediglich Kopiekosten können sie berechnen. Und hier auch nochmal ;-) NICHT Geburtsbericht, sondern Kopien der Akte für den Zeitraum von-bis. Dann bekommst Du wirklich alles.
Mitglied inaktiv
ich danke dir! dann werd ich das nachher mal in die wege leiten.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner